Seminar

Webcode: UDS247

Ziel

Frühere Bauordnungen haben zwischen Ausnahmen und Befreiungen unterschieden. Die heutigen Bauordnungen (ausgenommen Baden-Württemberg) haben diese Unterscheidung zugunsten eines einheitlichen Abweichungstatbestandes aufgegeben. Dieser zielt darauf ab, dass das Schutzziel auch ohne Beachtung der Vorschrift – ggf. mit ausgleichen oder besonderen Maßnahmen – erreicht werden kann.

Dieses System, dass das Schutzziel zum Maßstab nimmt, gilt sowohl für Abweichungen, als auch für Erleichterungen (bei Sonderbauten) und die Nichteinhaltung eingeführter Technischer Baubestimmungen. Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner zudem entscheiden, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den noch eine förmliche Entscheidung notwendig wird, oder es sich um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt.

Die neuen Regelungen, die sich aus der Einführung Technischer Baubestimmungen gemäß der MVV TB ergeben, bedeuten eine zusätzliche Herausforderung hinsichtlich der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand unterschiedlichster Praxisbeispiele die Vorgehensweise bei dieser für viele Planer und Behörden gleichermaßen immer noch schwierigen Frage.

Aus dem Inhalt

Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen

  • Standardbau oder Sonderbau?
  • Geregelter oder ungeregelter Sonderbau?
  • Abweichung oder Erleichterung?
  • Voraussetzung für die Zulässigkeit von abweichenden Tatbeständen
  • Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?
  • Umfang des Anpassungsverlangens bei Bestandsbauten?
  • Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit

Abweichungen (§ 67 MBO)

  • Analyse und Feststellung
  • Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich? Wann geht’s auch ohne?
  • Beantragung von Abweichungen – formales Vorgehen
  • Umgang mit Sonderbauverordnungen
  • Zusammenspiel mit der MVV TB
  • Praxisbeispiele

Erleichterungen (§ 51 MBO)

  • Abweichende Tatbestände in Sonderbauten feststellen und bewerten
  • Begründung und Gestattung von Erleichterungen
  • Umgang mit Muster-Richtlinien
  • Praxisbeispiele

„Andere“ Abweichungen (§ 88a MBO, Bauprodukte)

  • Abweichungen nach § 88a von eingeführten Technischen Baubestimmungen nach der MVV TB
  • Abweichungen bei der Verwendung von Bauprodukten/Bauarten
  • Zustimmungen im Einzelfall
  • Extrapolationen bei europäisch harmonisierten Bauprodukten
  • Praxisbeispiele

Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens

  • Möglichkeiten der Nachweisführung
  • Begründen von Abweichungen oder Erleichterungen
  • Praxisbeispiele

Dozent

Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten und Ingenieure in Ribnitz-Damgarten und Weimar, Sachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz, Mitglied im DIN-Normungsausschuss Brandschutzingenieurverfahren, Referatsleiter Brandschutz in der WTA

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung

Zusätzliche Informationen

Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der Richtlinie ‚Brandschutzbeauftragte‘ vfdb 12-09/01:2020-12 geeignet.

Eventdatum: Donnerstag, 18. April 2024 09:00 – 16:30

Eventort: Dresden

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

EIPOS – Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH
Freiberger Straße 37
01067 Dresden
Telefon: +49 (351) 40470-4210
Telefax: +49 (351) 40470-490
http://www.eipos.de

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