Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 bis S (Seminar | Ostfildern)
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre. Der Kurs Weiterlesen