Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen R 3 und R 4 (Seminar | Ostfildern)
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals § 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere Weiterlesen